AGB

Geltungsbereich
Sämtliche Geschäfte erfolgen nur entsprechend den folgenden Vertragsbedingungen, die der Auftraggeber durch die Bestellung verbindlich anerkennt

Angebot
Unser Angebot erfolgt freibleibend. Die gültigen Preise ergeben sich aus der jeweiligen Preisliste oder der Preisvereinbarung. Hinzu kommt die Mehrwertsteuer in der gesetzlichen vorgeschriebenen Höhe.

Auftrag
Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragserteilung maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Lieferers.
Die Auftrag angegebene Personenzahl ist verbindlich. Sollte sich eine Änderung ergeben, so erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer entsprechende Mitteilung. Die Änderung der Personenzahl gilt nur dann als angenommen, wenn Sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wird. *

Abbestellung
Die Abbestellung der Lieferung mit allen damit verbundenen Dienstleistungen ist bis 7 Tage vor Liefertermin kostenfrei möglich.
Zwischen dem siebten und dritten Tag vor Liefertermin berechnen wir bei einer Abbestellung eine Stornogebühr von Pauschal 25,00 Euro. Bei Abbestellung des Auftrages ab dem 2. Tag vor Lieferung stellt der Auftragnehmer die bis dahin für Ihn im Zusammenhang mit dem Lieferauftrag entstandenen aufgelaufenen Kosten in Rechnung.

Anzahlung
Bei Auftragserteilung zahlt der Auftraggeber an den Auftragnehmer eine Anzahlung in Höhe von 10% des vereinbarten Gesamtpreises. Bei Abbestellung (gem. Pos.4) wird die Anzahlung verrechnet.

Anlieferung
Die Lieferung erfolgt wie im schriftlichen Auftrag vereinbart. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen, soweit die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung nachweislich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Lieferers beruht.

Gefahrenübergang und Entgegennahme
Die Gefahr möglicher Beschädigung oder Verderbs der gesamten Lieferung laut Auftrag geht spätestens mit der Auslieferung der Ware auf den Auftraggeber über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen, z.B. den Tafelservice, übernommen hat. Für den Umgang mit leihweise überlassenen Gegenständen und Geräten sind die Anweisungen des Lieferpersonals unbedingt zu beachten. Soweit gegeben, ist die Stromzufuhr zu Warmhaltegeräten nur möglich, solange die Wasserbecken der Warmhaltegeräte entsprechend mit Wasser gefüllt sind.

Reinigung
Alle Geräte und das Geschirr sollen nach Gebrauch mit einem haushaltsüblichen Spülmittel gereinigt und mit kaltem Wasser nachgespült werden. Nach dem Spülen sind sämtliche Geräte und Gegenstände abzutrocknen.

Geschirrrückgabe
Mit den bestellten Spezialgeräten angelieferte Gegenstände wie Platten, Schüsseln, Tafelgedecke u.s.w. bleiben Eigentum des Lieferanten und sind vom Auftragnehmer spätestens am übernächsten Tag nach Anlieferung der Spezialitäten an den Auftragnehmer unbeschadet zurückzugeben. Beschädigte Gegenstände werden zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.

Beanstandung und Haftung bei Mängel
Jede gelieferte Ware ist vom Auftraggeber sofort bei Empfang auf ihre ordentliche Beschaffenheit hin zu überprüfen. Etwaige Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Ware zu erfolgen, und zwar mit der Maßgabe, daß der Auftraggeber alle offensichtlichen Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen unverzüglich anzuzeigen hat.

Zahlungsart, Erfüllungsort und Gerichtsstand
55411 Bingen am Rhein.